Kircheneintritt

Das Leben geht verschlungene Wege. Gott ist uns dabei fern und näher. Wer nicht mehr zur Kirche gehören will, kann beim Amtsgericht den Kirchenaustritt erklären. Dadurch wird allerdings nicht die Taufe rückgängig gemacht. Denn Gott nimmt seinen himmlischen Segen nicht durch einen irdischen Kirchenaustritt zurück.

Deshalb wird die Taufe nicht wiederholt, wenn Sie wieder eintreten. Wenn Sie wieder zurückkehren und zur Kirche gehören wollen, freuen wir uns auf ein Gespräch und auf Ihre Erfahrungen.

Der Wiedereintritt in die evangelische Kirche kann in unserem Gemeindebüro beantragt werden. Bitte füllen Sie hierfür ein Wiedereintrittsformular aus, bringen Ihren Personalausweis mit und legen uns wenn möglich Ihre Tauf- oder Konfirmationsurkunde vor. Wenn Sie mögen, können Sie vorher ein Gespräch mit unserer Pfarrerin oder unserem Pfarrer führen.

Unser Gemeindekirchenrat beschließt den Wiedereintritt, der dann durch Teilnahme am Abendmahl öffentlich wird.